Allgemeine Reisebedingungen
Lieber Gast,
die folgenden Reisebedingungen dienen dazu, das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, nachstehend „Reisegast“, und der Touristik Gesellschaft Medebach mbH, Marktplatz 1, 59964 Medebach, Tel.:02982/9218610, Fax:02982/9218611, E-Mail: info@medebach-touristik.de, nachstehend „Touristik GmbH Medebach“ abgekürzt, zu regeln. Bitte lesen Sie Bedingungen sorgfältig durch, denn mit Ihrer Buchung werden diese Inhalt des Vertrages.
Bei den Pauschalangeboten, die direkt durch den Beherbergungsbetrieb angeboten werden, handelt die Touristik GmbH Medebach als Vermittler. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Reisegast.
1. Reisevertrag
1.1 Mit der Buchung, die schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an die Touristik GmbH Medebach übermittelt werden kann, bietet der Reisegast der Touristik GmbH Medebach den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen verbindlich an.
1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung der Touristik GmbH Medebach an den Reisegast zustande.
1.3 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mitangemeldeten Reisegästen aus dem Reisevertrag.
2. Leistungsverpflichtung der Touristik GmbH Medebach
2.1 Die Leistungsverpflichtung der Touristik GmbH Medebach ergibt sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung der Touristik GmbH Medebach in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Reise gültigen Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger, insbesondere Beherbergungsbetriebe, sind von der Touristik GmbH Medebach nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung der Touristik GmbH Medebach hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
2.3 Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die Touristik GmbH Medebach verbindlich.
2.4 Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig werden, und die von der Touristik GmbH Medebach nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und das Gesamtbild der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die Touristik GmbH Medebach ist verpflichtet, den Reisegast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich zu informieren. Gegebenenfalls wird dem Reisegast ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag angeboten.
3. Anzahlung und Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung der Touristik GmbH Medebach beim Reisegast) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person, mindestens 25,- € pro Person.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 3 Wochen vor Reisebeginn ohne nochmalige Aufforderung zahlungsfällig.
3.3 Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig.
3.4 Anzahlung und Restzahlung sind erst dann zahlungsfällig, wenn Ihnen von der Touristik GmbH Medebach ein Sicherungsschein gemäß § 651k BGB übergeben wurde. Die Pflicht zur Übergabe des Sicherungsscheins entfällt, wenn das Pauschalangebot nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und nicht mehr als 75,- kostet.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der Touristik GmbH Medebach, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Touristik GmbH Medebach.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der Touristik GmbH Medebach unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
bis 31. Tag vor Reisebeginn 20 %, mindestens 25 € pro Person
bis 21. Tag vor Reisebeginn 25 %
bis 11. Tag vor Reisebeginn 40 %
bis 6. Tag vor Reisebeginn 70 %
danach sowie am Tag des Reisebeginns
und bei Nichtantritt der Reise oder
vorzeitiger Abreise 80%
Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
4.3 Die Touristik GmbH Medebach behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
4.4 Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung bleibt der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
4.5 Werden auf Wunsch des Reisegastes nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung), so erhebt die Touristik GmbH Medebach eine Umbuchungsgebühr von 10,- je Änderungsvorgang. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.6 Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so kommt eine Rückerstattung nicht in Betracht.
5. Rücktritt durch die Touristik GmbH Medebach
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl kann die Touristik GmbH Medebach bis drei Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisegast unverzüglich zugeleitet, sobald feststeht, dass die Reise nicht durchgeführt werden kann. Soweit eine entsprechende Buchung möglich ist, wird dem Reisegast die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise ohne Mehrpreis angeboten. Eine bereits geleistete Zahlung erhält der Reisegast umgehend zurück, sofern nicht eine andere Reise gebucht wurde.
6. Mitwirkungspflicht und Kündigung des Reisegastes
6.1 Der Reisegast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Es ist insbesondere eine Mängelrüge gegenüber der Touristik GmbH Medebach erforderlich. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Die Rüge hat gegenüber der Touristik GmbH Medebach unter der oben genannten Adresse zu erfolgen.
6.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, der Touristik GmbH Medebach erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die Touristik GmbH Medebach, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Touristik GmbH Medebach oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.
6.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der Touristik GmbH Medebach abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den von der Touristik GmbH Medebach erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der Touristik GmbH Medebach unter der oben angegebener Anschrift geltend zu machen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
7. Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung der Touristik GmbH Medebach, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die Touristik GmbH Medebach für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2 Die Touristik GmbH Medebach haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet.
8. Gerichtsstand und Sonstiges
8.1 Für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Reisegast seinen Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird die örtliche Zuständigkeit des Gerichtes in Medebach vereinbart.
8.2 Für die Rechtsbeziehung ist deutsches Recht gültig.
8.3 Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die übrigen Bedingungen behalten ihre Gültigkeit.
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